Engstirniges Deutschland: Urinieren im Hörsaal - Universität verbietet Studenten Gang zur Toilette
By bluejax • Mrz 2nd, 2007 • Category: GesellschaftDeutschland, das heißt Nation der Bürokratie. Und um diese auch in Zukunft zu bewahren, erzieht das Verwaltungswesen den Nachwuchs. Vorgaben und Regeln dürfen nicht gebrochen werden – was irgendwo schriftlich steht, muss auch befolgt werden. Auch wenn die theoretischen Regeln oftmals an der Realität vollkommen vorbei gehen.
So auch geschehen an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Dort wurde einem Studenten während einer Prüfung untersagt auf die Toilette zu gehen. Der Junge Mann, der seit einem Unfall an einer Funktionsstörung der Blase leidet, wurde dazu genötigt, vor allen Studenten in eine leere Wasserflasche zu urinieren. Die Universitätsleitung spricht von einem „menschenunwürdigen Akt“ und entschuldigte sich bei dem Medizinstudenten.
Leid mit dem Wasser – Spiel mit dem Feuer
Man stelle sich vor, man hatte einen Unfall und leide seitdem darunter die eigene Blase nicht mehr kontrollieren zu können. Nun, so lange immer eine freie Toilette in der Nähe ist, wird man damit zu Recht kommen. Was aber, wenn dies nicht der Fall ist? Was, wenn zwar eine Toilette verfügbar ist, einem aber in einer solchen prekären Situation untersagt wird, diese zu benutzen?
Jeder hat bestimmt mal eine solche Situation erlebt, dass man dringend Wasser ablassen muss, es aber beim besten Willen nicht geht. Dann hilft es nur noch, auf die Zähne zu beißen, sich abzulenken und schnellstmöglich eine „Lösung“ zu finden. Deswegen scheint es unvorstellbar, dass es Menschen gibt, die andere Menschen, die sich in einer eben solchen Lage befinden, quälen und den Gang auf die Toilette untersagen.
Breisgau Bürokraten
Ein eben solcher Vorfall ereignete sich in der vergangenen Woche im Süden Deutschlands, in Freiburg. Dort schrieben 120 Medizinstudenten eine einstündige Klausur. Einem Studenten, der sich nach 45 Minuten bei dem Aufsichtspersonal meldete und um den Gang auf die Toilette bat, wurde dies verwehrt. Da half es auch nichts, dass der Prüfling auf eine bei einem Kletterunfall erlittene Rückenmarksverletzung und eine damit einhergehende Funktionsstörung der Blasenfunktion hinwies.
Die Aufseher hielten sich streng an ihre Vorgaben und Regeln. Und in diesen steht nun mal, dass ein vorzeitiges Verlassen des Prüfungsraumes nicht gestattet ist. Und in einem Land, dessen Bürgerinnen und Bürger für ihre Pünktlichkeit, Bürokratie und Regeltreue bekannt sind, scheint man sich im Zweifelsfalle auch danach zu richten. Für die geschriebenen Vorgaben. Und gegen die Menschlichkeit.
Letzter Ausweg: Flaschenpost
Nachdem auch der Vorschlag des Studenten, ihn von einer Aufsichtsperson auf die Toilette begleiten zu lassen ebenso wenig Gehör fand, wie die Interventionen der Kommilitoninnen und Kommilitonen, gab es nur noch einen Ausweg: Eine Mitstudentin leerte ihre Wasserflasche und der Leid geplagte Student musste mitten im Prüfungsraum in diese urinieren.
Ob dem Aufsichtspersonal schon zu diesem Zeitpunkt ein schlechtes Gewissen gekommen ist, ist nicht bekannt. Aber zumindest im Nachhinein scheint ihnen der Fehler ihres Handelns bewusst geworden zu sein. Ob dies aber schon zu diesem Zeitpunkt oder aber erst mit den Artikeln in mehreren Zeitungen und Onlinepublikationen und dem damit einhergehenden Aufschrei in der Öffentlichkeit eingesetzt hat, ist nicht geklärt.
Zumindest schreibt Spiegel-Online, dass sich die Aufseher am vergangenen Montag persönlich bei dem Studenten entschuldigt hätten. Ihnen sei während der Prüfung nicht klar gewesen, dass eine medizinisches Problem vorgelegen hätte und kein Bluff. Es lag eben kein schriftliches Gutachten eines Arztes vor, welches in diesem Falle als offizielles Dokument hätte anerkennt werden können.
Medizinisches Einfühlungsvermögen
Ironie des ganzen ist, dass es sich bei der Prüfung um eine medizinische Prüfung angehender Mediziner der medizinischen Fakultät handelte. Es zeugt nicht eben von kompetenter Fachkenntnis, wenn die Angestellten über die Funktionen und Abläufe des menschlichen Körpers nicht bescheid wissen und den geschriebenen Vorgaben den Vorrang einräumen!
Immerhin scheint man an der Universität Freiburg mittlerweile zu der Einsicht gekommen zu sein, dass in Zukunft eine „flexiblere Auslegung“ der Regeln angebracht sei. Wie diese Flexibilität aussieht? Für die Prüfungsaufseher gibt es von nun an neue Richtlinien:
„Darin steht ausdrücklich, dass mögliche gesundheitliche Probleme der Kandidaten bereits vor Prüfungsbeginn angesprochen und geklärt werden sollen.“
StudiPF - Marktlücke für Werbetreibende?!
Vielleicht findet sich aber auch ein großer Getränkehersteller als Sponsor. Dann könnte auf jedem Tisch eine leere Wasserflasche stehen, die Studenten-Pinkel-Flasche (StudiPF). Nur für den Notfall, falls man vergessen haben sollte, vor Prüfungsbeginn seine vollständige Krankenakte präsentiert zu haben. Denn zwei Dinge werden auch in Zukunft bestand haben: Menschliche Bedürfnisse und bürokratische Vorgaben. Und, da sich diese oftmals gegenseitig im Wege stehen, gilt: Sicher ist sicher!
bluejax
Il, den 02. März 2007
Quellen und Links:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/
0,1518,468887,00.html
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Da bin ich einfach sprachlos…
Pff, was war das denn für eine Aufsichtsperson? Unglaublich. Und wie demütigend erst! Vor einem ganzen Hörsaal in eine Flasche pissen zu müssen…absolut entwürdigend!