Die Akte PI: Von Menschenwürde, Persönlichkeitsrecht & Intimsphäre – Ein Blog sieht sich über dem Grundgesetz
By bluejax • Jul 31st, 2006 • Category: Blogosphere, Gesellschaft, Medien, Politik, Rassismus, ReligionVor etwa 4,5 Monaten habe ich bereits in dem Artikel “Hetzkampagnen und deren Tolerierung – Die „Akte Politicallyincorrect“ ist auch die „Akte Myblog.de“!“ von dem Weblog Politicallyincorrect berichtet und wie ich dessen Auftreten beurteile.
Aufgrund der Tatsache, dass ich gerade für meine Medienrecht-Klausur am kommenden Mittwoch lerne, möchte ich mich nun zu einer Angelegenheit äußern, die mir heute auf den Seiten des Weblogs Politicallyincorrect aufgefallen ist und die in meinen Augen einen klaren Verstoß gegen das Grundrecht des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht darstellt.
(Mögliche Fehler, Missverständnisse oder falsche Auslegungen in meiner Erläuterung mögen mir Juristen oder in juristischen Fragen besser informierte Menschen bitte nachsehen. Über Verbesserungen und das Hinweisen auf etwaige Fehler würde ich mich wirklich sehr freuen! Die Grundlage meiner Fallbearbeitung stellen meine Aufzeichnungen, mein Verständnis, das Script für Medienrecht und das Grundgesetz der BRD dar.)
Eine E-Mail – Ein Foto – Eine Veröffentlichung – Eine Rechtsverletzung?!
Und zwar erschien dort heute unter der Überschrift „Mehr Burkas und Bärte in Wuppertal“ eine E-Mail, die ein gewisser „Paule“ an den Betreiber von Politicallyincorrect, Stefan Herre, geschrieben haben soll.
In der E-Mail beschreibt „Paule“, wie er vor kurzem in Wuppertal unterwegs war und in einer Schwebebahn ein muslimisches Pärchen gesehen hat. Die Frau war mit einer Burka bekleidet, einem Gewand, welches den ganzen Körper bis auf das Gesicht verhüllt.
Stolz berichtet „Paule“, wie er mehrfach versucht habe, die beiden Muslime zu fotografieren. Und um sich selber für seinen Mut auf die Schulter zu klopfen betont er die Gefahr seines Unterfangens: “Der Mann hat mich jedesmal finster angesehen.“.
Aber nicht nur finstere Blicke – wer kann sie dem Pärchen verübeln, wäre doch jeder von uns in einem solchen Falle stinksauer – musste „Paule“ in Kauf nehmen. Denn “Ich habe einige Fotos von der Familie gemacht, jedoch jedesmal verdeckte die Frau die Augen mit ihren Händen, so dass die Bilder eigentlich unbrauchbar sind.“
Und genau hierauf möchte ich nun etwas näher eingehen. Denn wie gesagt beschäftige ich mich im Moment intensiv mit dem Medienrecht und mit dem was eine Pressepublikation machen darf und was eben nicht.
Eine Einführung in die Grundrechte unserer Gesellschaft
Fangen wir ganz von vorne an:
Grundrechte sind im Grunde genommen nichts anderes als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Das heißt sie wirken grundsätzlich nicht zwischen Bürger und Bürger. Allerdings können sie (ausnahmsweise) eine so genannte mittelbare Drittwirkung ausüben. Dies heißt, dass auch zivilrechtliche Normen grundrechtskonform ausgelegt werden müssen.
Wenn wir uns nun die Grundrechte einmal anschauen, so können wir feststellen, dass es prinzipiell erst einmal 3 Arten von Grundrechten gibt: Die Freiheits-, die Gleichheits- und die Justizgrundrechte.
Während die Justizgrundrechte etwa den Rechtsschutz gewährleistet (Beispiel Artikel 101 oder 103 GG) und Gleichheitsgrundrechte Gleichbehandlung nach Artikel 3 GG sicherstellen sollen, wollen wir uns nun etwas näher mit den Freiheitsgrundrechten beschäftigen.
Meinungs- & Pressefreiheit
Und hier interessiert uns nun der Artikel 5 im Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue der Verfassung.
(Quelle: Grundgesetz, 39. Auflage, 2004)
Die 1. Alternative in Absatz 1, Satz 1 bezeichnet man gemeinhin als die Meinungsfreiheit. Der Schutzbereich soll die Meinungsbildung und Meinungsäußerung gewährleisten. Diese kann in Wort (Reden), in Schrift (von Flugblatt über Buch bis zur Presse) und Bild (Aufkleber, Fotos, etc.) verbreitet werden. Dabei ist es erst einmal unerheblich, ob die Aussage Wert, Unwert, Wahrheit oder Unrichtigkeit beinhaltet.
Die 2. Alternative in Absatz 1, Satz 1 nennt sich Informationsfreiheit. Diese garantiert jedem das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren.
Die 1. Alternative in Absatz 1, Satz 2 betrifft nun die Pressefreiheit. Dieses Recht gilt für jeden (auch für Nicht-Deutsche Staatsbürger) und gewährt sowohl natürlichen als auch juristischen Personen die Ausübung von Pressetätigkeiten mit allen damit verbundenen und anfallenden Arbeiten.
Grundrechtsschranken können Grundrechte einschränken
Obwohl es sich bei den gerade aufgezählten Freiheiten um Grundrechte handelt, so finden auch diese ihre Schranken (qualifizierte Gesetzesvorbehalte). Diese drücken sich in allgemeinen Gesetzen, in Gesetzen zum Schutz der Jugend und in Gesetzen zum Schutz der persönlichen Ehre aus. Auch kollidierende Grundrechte Dritter und sonstige Verfassungsgüter können die genannten Grundrechte gegebenenfalls einschränken.
Menschenwürde, Freie Entfaltung & Informationsinteresse
Nun möchten wir uns noch 2 weitere Grundrechte anschauen, die für unseren Fall relevant sind. Anfangen möchte ich mit dem Informationsinteresse der Allgemeinheit.
Diese wird aus der Informationsfreiheit (siehe Art. 5 Abs. 1, S.1. 2. Alt., GG) abgeleitet. Es verstärkt die Medienfreiheiten und stellt im Grunde genommen kein eigenes Grundrecht dar. Zwar sind diese „Mediengrundrechte“ nur für Medienschaffende gedacht. Weil die Informationsfreiheit aber besonders auch im Interesse der Rezipienten besteht, leitet sich hieraus das so genannte Informationsinteresse der Allgemeinheit ab.
Das zweite Grundrecht, das ich ansprechen möchte, bezeichnet man gemeinhin als Allgemeines Persönlichkeitsrecht und ist abgeleitet aus Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes:
Artikel 1:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
(Quelle: Grundgesetz, 39. Auflage, 2004)
Der Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes soll den Freiheitsbereich des Individuums vor staatlichen und privaten Eingriffen schützen. Jeder Einzelne besitzt ein so genanntes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, das heißt, jeder kann und soll grundsätzlich selber entscheiden, wie er sich Dritten oder der Öffentlichkeit gegenüber darstellen möchte.
Dazu gehören auch der Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre (abgeschirmter Bereich persönlicher Entfaltung) und ganz besonders auch das Recht am eigenen Bild.
Verständlicherweise konkurrieren diese beiden Grundrechte miteinander. Auf der einen Seite steht die Pressefreiheit in Verbindung mit dem Informationsinteresse der Allgemeinheit. Und auf der anderen Seite steht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Von der Theorie zum Fall Politicallyincorrect
Gut soviel zur theoretischen Grundlagenbildung. Schauen wir uns nun den von mir beschriebenen Fall bei Politicallyincorrect an.
Wer gut aufgepasst hat der wird festgestellt haben, dass „Paule“ in seiner an PI gesendeten E-Mail berichtet, dass die abgelichtete Frau versucht hatte, sich vor der Linse des Fotografen zu verstecken. Sie wollte nicht aufgenommen werden und brachte ihren Willen durch das Abschirmen des Gesichtes mit ihrer Hand klar zum Ausdruck. Der Fotograf gibt sogar frei zu, diese Absicht erkannt zu haben. Er hat sich dennoch darüber hinweggesetzt.
Mehr noch, „Paule“ hat die Bilder an Stefan Herre von PI geschickt. Soweit wäre noch kein Vergehen festzustellen. Allerdings hat Herre das Bild zum Anlass genommen, um nun einen Artikel zu veröffentlichen, in dem er das Bild mit dem muslimischen Paar, dass nicht abgelichtet werden wollte, in der Öffentlichkeit publiziert.
Ein Chefredakter, der die Regeln des Spiels nicht kennt?!
Stefan Herre bezeichnet sich selber als Chefredakteur, er sieht sein Weblog als Presseerzeugnis (was es in der Theorie sicherlich auch sein wird). Die Presse kann sich, wie gelernt, auf die Pressefreiheit berufen. Sie darf ihre Tätigkeit ohne staatliche Einflussnahme ausüben.
Die Presse darf viel. Aber, die Presse darf noch lange nicht alles. Wie oben beschrieben, wird das Rechte der Pressefreiheit durch Gesetze zum Schutze der persönlichen Ehre, aber auch durch kollidierende Grundrechte Dritter eingeschränkt. Und in meinen Augen ist dies in dem hier behandelten Sachverhalt der Fall.
Ich bin überzeugt davon, dass Stefan Herre und Politicallyincorrect hier gegen das Grundrecht des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes der beiden auf dem Bild befindenden Personen verstoßen hat. Weder handelt es bei dem Pärchen um absolute, noch um relative Personen der Zeitgeschichte. Es sind zivile, private Personen, wie du und ich, deren Privatsphäre verfassungsrechtlich gewährleistet ist. Und daran hat sich auch die Presse zu halten, ganz besonders natürlich auch Stefan Herre mit seinem Weblog Politicallyincorrect!
Das Grundrecht des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes würde ich in diesem Fall als höhergweichtig einstufen und ihm dem Vorzug gegenüber der Pressefreiheit einräumen!
Weder handelt es sich bei dem fotografierten Paar um Personen des öffentlichen Lebens, noch um relative oder absolute Personen der Zeitgeschichte, ein Informationsinteresse der Allgemeinheit kann also in diesem Falle gar nicht bestehen!
Das Recht am eigenen Bild
Interessant und relevant dürfte zusätzlich sicherlich auch noch der §22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) sein:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. (…)
(Quelle: Gesetze-im-Internet.de)
Mehr noch, am Ende des Artikels ruft PI sogar offensiv seine Leser dazu auf, ähnliche Bilder zu machen und an sie zu senden:
“Sollte es PI-Leser geben, die ähnliche Beobachtungen in ihrer Stadt machen, freuen wir uns über jede aussagekräftige Zusendung.“
Austeilen wollen aber nicht einstecken können!
Leider haben Herre und Co zu dem Zeitpunkt, als ich den besprochenen Artikel bei PI entdeckt hatte, die Kommentarfunktion – die 61 Kommetare umfasste – abgeschaltet. Wieso ist nicht bekannt. Gerne hätte ich diese Funktion dazu genutzt, um Herre und Co. persönlich zu diesem Sachverhalt und ihrer Meinung zu fragen. Aber wie seit längerem offenkundig bekannt, mag man bei Politicallyincorrect keinen Dialog. Ein Auseinandersetzen mit Kritik erst recht nicht.
Dabei bin ich auch davon überzeugt, dass Herre & Co. Heute nicht zum ersten Mal gegen die Deutsche Verfassung verstoßen haben. Wer sich das Blog näher anschaut, wird eventuell zu einer ähnlichen Auffassung wie ich kommen. Denn ich denke, dass sich PI sehr häufig und regelmäßig über die Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar), 2 (Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit) und 3. (Niemand darf wegen seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt werden) hinwegsetzen bzw. diesen Grundrechten keine Beachtung schenken(siehe oben!)!
Auch – oder ganz besonders – Artikel 4 des Grundgesetzes wird nicht akzeptiert, geschweige denn respektiert:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(Quelle: Grundgesetz, 39. Auflage, 2004)
Menschenrechte, Grundgesetz, Strafgesetzbuch
Von § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuches möchte ich hier gar nicht erst anfangen. Dort findet sich nämlich ein Strafbestand, der gemeinhin unter dem Stichwort Volksverhetzung bekannt ist:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(Quelle: Wikipedia.de)
Vielleicht sollte sich einmal ein gewissenhafter Deutscher Staatsbürger ein Herz fassen und eine Ausgabe des Grundgesetzes mit den Grundrechten an PI schicken. Am besten eine kommentierte Ausgabe!
Juristen und Staatsschützer, bitte übernehmen Sie!
bluejax
, den 31. Juli 2006
Quellen und Links:
http://www.bluejax.net/2006/03/16/hetzkampagnen-und-
deren-tolerierung-%e2%80%93-die-%e2%80%9eakte-
politicallyincorrect%e2%80%9c-ist-auch-die-%e2%80%9eakte
-myblogde%e2%80%9c/
http://de.wikipedia.org/wiki/Burka
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung
Grundgesetz; Deutscher Taschenbuch Verlag; 39. Auflage; München 2004
Nachtrag: 03. August 2006, ca. 23.00 Uhr
Im Laufe des heutigen Tages hat PI endlich reagiert und das Foto des muslimischen Pärchens von seiner Seite genommen.
Allerdings wurde der Aufruf, weiterhin Fotos zu machen und einzusenden, nicht gelöscht!
Quellen und Links 2:
http://www.bluejax.net/2006/08/03/der-protest-rollt
-weblog-demonstration -gegen-pi-%e2%80%93
-fur-toleranz-gegen-rassismus/
bluejax is
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Hi bluejax. Der Artikel bei PI ist mir auch aufgefallen und die anschließende Aufforderung an die Leser, weitere Foto zu schicken. Weiß ja nicht, genau was da so abgeht bei der PI-Klientel (kenn den Blog noch nicht lange), aber ich dachte sofort, jetzt haben die echt ne Grenze überschritten… Klar, dass Persönlichkeitsrechte verletzt werden bei der Veröffentlichung der Bilder - aber meiner Meinung nach geht das noch viel weiter. Um jetzt mal keinen Nazi-Vergleich zu bringen: Hab gerade ein Buch über den Rwanda-Genozid von 1994 gelesen. Die Vorbereitung zum Völkermord fingen damit an, dass Extremisten der Hutu-Bevölkerungsmehrheit Daten und Fotos der Tutsi-Minderheit sammelten…
Äh… sorry. Das soll jetzt nicht heißen, dass ich so was in der Richtung von denen erwarte, zeigt aber meine Meinung nach deutlich, in welche Richtung das geht bzw. gehen kann, was da so verbreitet wird.
Gruß aus Berlin - red.cloud
Sehr bemerkenswert, Deine Recherchearbeit!
Die Frage die sich hier juristisch stellt ist, ob die abgebildeten Personen als Personen selbst oder als Symbol für viele solcher Menschen stehen sollen. Die Persönlichkeitsrechte, bzw. die Frage nach absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte stellt sich nur dann, wenn der dort veröffentlichte Artikel die Personen näher kritisiert.
Ob die abgebildeten Personen wirklich strikt gegen eine Ablichtung waren lässt sich auf diesem Bild ja leider nicht ganz nachvollziehen, wenngleich du natürlich Recht hast, dass sich der Fotograf ein wenig über sein Geschick rühmt die beiden in einem überraschenden Moment erwischt zu haben.
Dennoch glaube ich, dass dieses Foto in diesem speziellen Fall eher einen Symbolcharakter besitzt und die beiden abgebildeten Personen nicht explizit kritisiert werden.
ABER: Du hast natürlich völlig Recht. Wenn ich nicht fotografiert werden möchte und dies Artikuliere, dann sollte das auch respektiert werden. Für die Fotografierten ist es jetzt ja momentan schwierig herauszufinden wo das Foto überhaupt veröffentlicht wurde.
Ein kleiner Tipp zur Sache; ist zwar nicht haargenau dasselbe Thema, aber im letzten Spiegel ist ein unheimlich interessanter Artikel zur modernen PR-Vermarktung von Stars, sowie eine Kritik an der immer mehr zunehmenden Handyfotografie von Prominenten an (eigentlich) Pressefeien Orten.
Ein verwegener Morgen…
…den ich da heute hatte. Gespickt voller wundervoller Neuigkeiten. Zunaechst ist endlich mal ein anstaendiger deutschsprachiger Filmblog ins Leben gerufen worden, des is schonmal ganz gut, wenn die weiter so fleissig reviewen™, dann is das …
Hallo,
Den PI-Artikel mit dem Burka-Foto hatte ich auch gelesen. Schöne Analyse von Dir. § 22 KUG dürfte vor Gericht erfolgreich sein, wenn geklagt werden würde.
Gruß
@ Kai … um Gottes Willen: Woher hast du Dein Wissen bezüglich § 22 KUG???
Was macht dich da so sicher? Nenne bitte Vergleichsurteile… ich kenne da nämlich gar keine
jan r***, möchtest Du so gespammt werden, wie Du andere spammst?
***von bluejax geändert!
@ achnee
Was meinst du damit? Ich habe niemanden “gespammt”!
Nicht wundern, bluejax, das ist nur die übliche Masche mit Einschüchterungsversuchen und Morddrohungen gegen Kritiker, die bei den Rassisten von PI un Co. Standard ist. Als nächstes wird man wohl Deinen Klarnamen und / oder Deine Adressdaten quer durch die braune Blogosphäre kotzen und mit Gewalt- und Morddrohungen garnieren. Verleumdungskampagnen wie gegen mich sind dann auch nicht mehr weit. Das ist sozusagen die SS- und Stürmer-Truppe von Leuten wie Stefan Herren.
MfG
Daniel
[...] Am 31. Juli 2006 habe ich in „Die Akte PI: Von Menschenwürde, Persönlichkeitsrecht & Intimsphäre – Ein Blog sieht sich über dem Grundgesetz“ einen Artikel des Weblogs Politicallyincorrect unter die Lupe genommen und versucht diesen unter medienrechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten. [...]
Juristisch gesehen mag das ja richtig sein, aber ansonsten wird hier auch gut wenig objektiv Stimmung gemacht und ordentlich dramatisiert, oder?
[...] 1. Politischinkompetent.Wordpress 2. Artur.Blogger 3. Myblog.de/Weltregierung 4. Che2001.blogger 5. Bembelkandidat.blogg 6. Wirres.net 7. Hophnung.Wordpress 8. Rebellmarkt.Blogger 9. Woschod 10. Basicthinking.de 11. Curious-Creatures.de 12. DerMorgen.Blogspot 13. Neun12.de 14. Revirement.de 15. Xdest.com 16. Dobschat.de 17. Ringfahndung.de 18. Realityontherocks.com 19. DerLinksbote.de 20. Bluejax.net 21. Neoanarchie.net 22. BigBerta.Twoday 23. Sandhexe.Twoday 24. Somluswelt.Wordpress 25. Streikblog.Twoday 26. Ulysses Streitzüge [...]
[...] Aus besagtem Grund verleiht Schoggo-TV u.a. den folgenden Blogs den Titel Bart des Monats wahlweise Burka des Monats don alphonso, wirres.net, politisch inkompetent, dr. dean, weltregierung, bluejax, artur, neun12, curious creatures, basicthinking, bembelkandidat, woschod, gebloggte welten, neoanarchie, revirement, reality on the rocks, der linksbote, bigberta, sandhexe, somluswelt, waldschratt, martina-kausch.de, streikblog, sapere aude, xdest, krylor, haseler, ostblog, blindtext, dailymo, buchfinder, duronium, dobschat, Hophnung, artur, che2001, Ringfahndung, the-mule. Ein Artikel, warum Politically Incorrect eben so ist, wie es ist: [...]
Daniels Aussage auf dieser Webseite:
“Das ist sozusagen die SS- und Stürmer-Truppe von Leuten wie Stefan Herren.”
ist an Geschmacklosigkeit nicht mehr zu überbieten.
Hier werden die wirklichen Beweggründe sichtbar.
Und so jemand organisiert den Protest gegen den Artikel von PI… ohne Worte!
sehr schön zu sehen, dass der E. aus M. hier in den Kommentaren Werbung für die Blogs machen darf.
Her Herre ist inoffizielles Mitglied der Achse des Guten (und auch dort verlinkt, vgl: http://www. henryk-broder. de /links/) ein echter journalistischer profi mit Kontakten zur Spiegel-Online-Redaktion (Broder), natürlich auch anderen prominenten Medien.
Die hier veröffentliche Recherche ist also völlig unzulänglich und ja mit denen würde ich mich, nur so als Tipp, zumindest nicht juristisch anlegen. Der W.E. aus M. hat ja auch schon mein Parteibuch verklagt (wegen Namensnennung und Verlinkung)
[...] 01. rtfm.blogg 02. The-Mule.Myhomeland 03. Waldschratt.Twoday 04. Blog.Dignitatis 05. Martina-Kausch.de 06. Krylor99.Private-Jet-Charters.info 07. Haseler.de 08. Myblog.de/Duronium 09. Dailymo.de 10. Buchfinder1.Twoday 11. Politischinkompetent.Wordpress 12. Artur.Blogger 13. Myblog.de/Weltregierung 14. Che2001.blogger 15. Bembelkandidat.blogg 16. Wirres.net 17. Hophnung.Wordpress 18. Rebellmarkt.Blogger 19. Woschod 20. Basicthinking.de 21. Curious-Creatures.de 22. DerMorgen.Blogspot 23. Neun12.de 24. Revirement.de 25. Xdest.com 26. Dobschat.de 27. Ringfahndung.de 28. Realityontherocks.com 29. DerLinksbote.de 30. Bluejax.net 31. Neoanarchie.net 32. BigBerta.Twoday 33. Sandhexe.Twoday 34. Somluswelt.Wordpress 35. Streikblog.Twoday 36. Skulpturfabrik.de 37. Janschejbal.Wordpress 38. Nickpol.Twoday 1 Comment » [...]
[...] don alphonso, wirres.net , politisch inkompetent, dr. dean, weltregierung, bluejax, artur, neun12, curious creatures, basicthinking, bembelkandidat, woschod, gebloggte welten, neoanarchie, revirement, reality on the rocks, der linksbote, bigberta, sandhexe, somluswelt, waldschratt, martina-kausch.de, streikblog, sapere aude, xdest, haseler, ostblog, blindtext, dailymo, buchfinder, duronium, skulpturfabrik, ulysses, rtfm, jan schejbal, word2go, jeriko one, woweezowee Geschrieben von hophnung Eingeordnet unter rassismus in weblogs [...]
[...] Am 31. Juli 2006 habe ich in „Die Akte PI: Von Menschenwürde, Persönlichkeitsrecht & Intimsphäre – Ein Blog sieht sich über dem Grundgesetz“ einen Artikel des Weblogs Politicallyincorrect unter die Lupe genommen und versucht diesen unter medienrechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten. [...]
[...] don alphonso, wirres.net , politisch inkompetent, dr. dean, weltregierung, bluejax, artur, neun12, curious creatures, basicthinking, bembelkandidat, woschod, gebloggte welten, neoanarchie, revirement, reality on the rocks, der linksbote, bigberta, sandhexe, somluswelt, waldschratt, martina-kausch.de, streikblog, sapere aude, xdest, haseler, ostblog, blindtext, buchfinder, duronium, skulpturfabrik, ulysses, rtfm, metalust&subdiskurse, word2go, the-mule, nickpol, Jan Schejbal, njus, i-jeriko, little genius, woweezowee, thotz, che´s warlog, ringfahndung, aus in der vorrunde, litart, opablog, joeladami (Die Liste ist ursprünglich von Hophnung übernommen und seit dem erweitert) [...]
[...] Wie schon in anderen Blogs geschehen, schließe ich mich nun ebenfalls dem Protest gegen rassistische Blogs und deren Duldung, vor allem bei myblog.de, an und verlinke all jene Blogs / Beiträge, die sich ebenfalls gegen Rassismus in Blogs und gegen die Duldung von Rassisten-Blogs durch Bloghoster aussprechen: [...]
[...] PRESSEFREIHEIT ODER VOLKSVERHETZUNG? Filed under: Politisches, Panorama - word2go @ 8:04 am Nachdem das Thema „Politically Incorrect“ in den letzten Tagen endlich auch Wogen in den höheren Rängen der Bloggerliga erzeugt hatte und sogar eine Art Unterstützerliste initiiert wurde, ist es nun wieder ruhiger geworden um das „politisch inkorrekte Weblog in Deutschland“. Wie zu erwarten war, versandete die Kampagne zum Einen in der kritischen Selbstreflektion – diesmal in der Debatte von Meinungsfreiheit wider Political Correctness – zum Anderen zeigte sich wieder einmal eine Protestkultur, die der Blogosphäre innezuwohnen scheint: man erleichtert sein Gewissen, schließt sich dem Protest an und sonnt sich dann im Glücke des gezeigten guten Willens. Das soll kein Vorwurf sein, denn in anderen Fällen kann man über dieses Verhalten schon mal hinwegsehen, diesmal jedoch nicht. Das Thema PI ist zu wichtig, als das man es „abnudeln“ und dann ad acta legen darf. Es geht ja letztendlich um nicht Weniger als die Frage, wie wir als liberale Demokratie mit der Bedrohung durch den globalen, islamistischen Terrorismus umgehen wollen, eine Frage, die unmittelbar mit unserem Verhältnis zu unseren muslimischen Mitbürgern verknüpft ist: [...]
[...] Nein, wer meine diesbezüglichen Artikel aufmerksam gelesen hat, der wird festgestellt haben, dass ich die Meinungs- und die Pressefreiheit, wie überhaupt das gesamte Grundgesetz, respektiere. Aber das heißt nicht, dass man alles, was - in diesem Fall von PI – geschrieben und veröffentlicht wird tolerieren muss. Und erst recht nicht, wenn man persönlich das Gefühl hat, dass nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks, sondern auch die Grenzen der gesellschaftlichen Ordnung überschritten oder gar eingerissen wurden! [...]
[...] Es folgt der Protesttext: Wie schon in anderen Blogs geschehen, schließe ich mich nun ebenfalls dem Protest gegen rassistische Blogs und deren Duldung, vor allem bei myblog.de, an und verlinke all jene Blogs / Beiträge, die sich ebenfalls gegen Rassismus in Blogs und gegen die Duldung von Rassisten-Blogs durch Bloghoster aussprechen: [...]
Herzlichen Glückwunsch nochmal zu euerer Aktion von Anfang August:
Sowas ist das Ergebnis:
Kommentar “Lesebefehl …..”
Ich entscheide, wann die Ploizei einschreitet Du VERBRECHERSCHWEIN! Dich lachen die Cops aus, kapier das endlich! Deine Eltern kannst Du nicht immer im Auge haben Du ASSI.Du kannst sie warnen, sie sollten sich vorsehen, wenn sie das Haus verlassen. Dein Vater scheint schon recht wackelig auf den Beinen zu sein. Gut so. Macht die Sache einfacher.
Oleg heute 16:24
*ironie off*
Von den ganzen anderen illegalen Dingen mal ganz zu schweigen.
Sowas ist nicht mehr zu überbieten ausser durch Mord vielleicht, aber dafür habt Ihr dann sicher auch noch eine Ausrede.
Wer überschreitet den jetzt die Grenzen ???
Egal, Hauptsache die Polizei liesst mit dann wird hoffentlich bald mal der ein oder andere “Terrorist” einkassiert den Ihr bewusst oder fahrlässig unterstützt.
Ansonsten kann ich nur sagen PRIMITIVES Volk,ich habe mich niemals mit stundenlangen Spam Aktionen beschäftigt.Und ich tobe mich nicht auf eueren Blogs aus wozu auch den Informationgehalt ist gleich null.Wer hinter den CA-Blog Fakes steht weiss ich mittlerweile auch es wurden unzählige Porniseiten gespammt bei Ca blog usw.usw.usw und das nennt Ihr Auseinandersetzung ???
DÄMLICHES LINKES FASCHISTENPACK
Und viel Spass noch im Kalifat in das Ihr geradewegs und blind reinmarschiert.
Aber das kapiert Ihr ja eh nicht in eurer idiologischen Verblendung.
Am Ende werde Ihr diejenigen sein die am lautesten nach den USA schreien werden im 4ten Reich Allahs in Europa.
ca
[...] - „Die Akte PI: Von Menschenwürde, Persönlichkeitsrecht & Intimsphäre – Ein Blog sieht sich über dem Grundgesetz“ [...]
[...] Mit Bildvergleichen auf Stürmer-Niveau, Aufrufen zu nicht verfassungskonformen Stalker-Aktionen, Spam-Aufforderungen und Urheberrechten hat PI ohnehin offensichtlich seit längerem ein Problem. Weniger aber mit homophoben, aufhetzenden und fremdenfeindlichen Kommentaren. Herre, der sich selbst als Chefredakteur bezeichnet, offenbar aber keinerlei journalistische Vorkenntnisse hat, sieht demnach auch Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes, dessen Verteidigung er sich rühmt, eher locker. Radikale Propaganda, gar Gewaltaufrufe gegen Muslime und Beleidigungen Andersdenkender werden unter dem Verweis auf die Meinungsfreiheit größtenteils geduldet, kritische Stimmen, die die Argumentation hinterfragen oder eben nicht auf Linie sind werden nachweislich gelöscht. [...]
[...] Die Akte PI: Von Menschenwürde, Persönlichkeitsrecht & Intimsphäre – Ein Blog sieht sich über dem Grundgesetz [...]
[...] Der Protest rollt: Weblog-Demonstration gegen PI – Für Toleranz & Gegen Rassismus Posted Oktober 1, 2007 Am 31. Juli 2006 habe ich in „Die Akte PI: Von Menschenw�… sich über dem Grundgesetz“ einen Artikel des Weblogs Politicallyincorrect unter die Lupe genommen und versucht diesen unter medienrechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten. [...]
[...] Der Protest rollt: Weblog-Demonstration gegen PI – Für Toleranz & Gegen Rassismus Posted September 26, 2007 Am 31. Juli 2006 habe ich in „Die Akte PI: Von Menschenw�… sich über dem Grundgesetz“ einen Artikel des Weblogs Politicallyincorrect unter die Lupe genommen und versucht diesen unter medienrechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten. [...]
[...] Nein, wer meine diesbezüglichen Artikel aufmerksam gelesen hat, der wird festgestellt haben, dass ich die Meinungs- und die Pressefreiheit, wie überhaupt das gesamte Grundgesetz, respektiere. Aber das heißt nicht, dass man alles, was - in diesem Fall von PI – geschrieben und veröffentlicht wird tolerieren muss. Und erst recht nicht, wenn man persönlich das Gefühl hat, dass nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks, sondern auch die Grenzen der gesellschaftlichen Ordnung überschritten oder gar eingerissen wurden! [...]
[...] Die Alternative heißt Einschüchterung und Drohung! Dass gerade die Hardliner der Islamkritischen Fundamentalfront (aka Politicallyincorrect) eher diesen Weg wählen ist bereits längstens bekannt. Bereits mehrfach gingen bei mir nach Veröffentlichung von kritischen Artikeln Drohungen von pi-treuen Kommentatoren/Lesern ein. Heute nun bläst Stefan Herre zur großen Jura-Battle: Er fordert seine Leserinnen und Leser zu Spenden auf. Das Ziel: Kritiker mit der Androhung von (teuren) Rechtsverfahren zum Schweigen zu bringen!…weiter [...]
[...] Aufgrund der Tatsache, dass ich gerade für meine Medienrecht-Klausur am kommenden Mittwoch lerne, möchte ich mich nun zu einer Angelegenheit äußern, die mir heute auf den Seiten des Weblogs Politicallyincorrect aufgefallen ist und die in meinen Augen einen klaren Verstoß gegen das Grundrecht des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht darstellt. (Mögliche Fehler, Missverständnisse oder falsche Auslegungen in meiner Erläuterung mögen mir Juristen oder in juristischen Fragen besser informierte Menschen bitte nachsehen. Über Verbesserungen und das Hinweisen auf etwaige Fehler würde ich mich wirklich sehr freuen! Die Grundlage meiner Fallbearbeitung stellen meine Aufzeichnungen, mein Verständnis, das Script für Medienrecht und das Grundgesetz der BRD dar.)….weiter [...]
danke für deinen artikel!
[...] schon wurde auf Bluejax.net über dieses fragwürdige Weblog berichtet, das in seinen Einstellungen und [...]
[...] Die Akte PI: Von Menschenwürde, Persönlichkeitsrecht & Intimsphäre – Ein Blog sieht sich … [...]
Yusuf Islam alias Cat Stevens…
Geschrieben wurde wirklich viel
drüber. Auch gestritten, ob denn eine tiefer gehende Beschäftigung mit solchen
A***l*** nicht evtl. noch deren Zulauf fördert. Wie auch immer, folgende Seiten
sind für eine weitere Info anklick-Bar: Hophnung, Blue…